Stichwortsuche
Schriftgröße
zum Onlineshop der SANICARE-Versandapotheke
GESUNDHEITSZENTRUM
BAD LAER
Aktuelles
Veranstaltungen
Gesundheitstage
DC 6
Barrierefreies Wohnen
Lage + Anfahrt
Überblick
Ansprechpartner
Stellenangebote
Impressionen
Pressestelle
Gesundheitszentrum Bad Laer Stiftung
SANICARE-Gruppe
SANICARE
Apotheke + Home-Care
SANICARE Kosmetik & Wellness
SANICARE - Reformhaus
SANICARE-Apotheke Osnabrück
SANICARE-Apotheke in Bethel
Marienapotheke Cloppenburg
Sonnen-Apotheke Versmold
Kur-Apotheke Bad Laer
Ärzte, Therapie, Sonstiges
Ärztezentrum
Beratungsstellen
Therapie + Fitness
Dienstleistung + Service
Gesundheitszentrum
Bad Laer e.V.
Niedersächsische Akademie
Selbsthilfe
Sonstiges
Campotel
SoleVital
Pressestimmen
Pressemitteilungen
Pressestelle
Die Pressestelle der SANICARE-Gruppe und des Gesundheitszentrums Bad Laer steht sämtlichen Medienvertretern jederzeit für Antworten und Infos zur Verfügung. Selbstverständlich ist auch ein Blick hinter unsere Kulissen gerne möglich.

Kontakt: Simone Brundiek
Tel.: 0 54 24 / 801-233
E-Mail:

Hausanschrift: Grüner Weg 1 | 49196 Bad Laer

Postanschrift: Postfach | 49195 Bad Laer


Pressemitteilungen

Hier stellen wir aktuelle Pressemitteilungen für Sie zum Download bereit.
Zum Betrachten der Artikel benötigen Sie den "Adobe Acrobat Reader".
Diesen können Sie sich auf folgender Seite kostenlos herunterladen: » Download Acrobat Reader


Zuzahlungs-Gutscheine: Bußgeld für wirkungslos erklärt

Die erstinstanzliche Entscheidung mit der Verurteilung zu einem Bußgeld i.H.v. € 25.000,00 hat der Gerichtshof für wirkungslos erklärt. Sanicare hatte im Jahr 2007/2008 mit Krankenkassen kooperiert und Zuzahlungs-Gutscheine, die von den Krankenkassen ausgegeben waren, auf eigene Rechnung eingelöst. Im Ergebnis konnten die Versicherten hierdurch die Zuzahlung sparen. Die Apothekerkammer Niedersachsen sah darin nicht nur einen Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung sondern auch fehlende Rechtstreue, unkollegiales Verhalten und eine nicht gewissenhafte Berufsausübung. Dieser Ansicht ist der Gerichtshof nicht gefolgt. In der mündlichen Verhandlung verdeutlichte der Vorsitzende, dass bei Einlösung der Zuzahlungs-Gutscheine die Rechtslage nicht geklärt war und verneinte deshalb jedenfalls den Vorwurf des Verschuldens. Ob die Einlösung der Zuzahlungs-Gutscheine ein Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung war, ließ der Gerichtshof in der mündlichen Verhandlung offen.

Download: 09_06_03_Sanicare_Zuzahlung.pdf

« Zurück zur Liste

 Pressestimmen