Die Pressestelle der SANICARE-Gruppe und des Gesundheitszentrums Bad Laer steht sämtlichen Medienvertretern jederzeit für Antworten und Infos zur Verfügung. Selbstverständlich ist auch ein Blick hinter unsere Kulissen gerne möglich.
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Zuzahlungs-Gutscheine: Bußgeld für wirkungslos erklärt
Die erstinstanzliche Entscheidung mit der Verurteilung zu einem Bußgeld i.H.v. € 25.000,00 hat der Gerichtshof für wirkungslos erklärt. Sanicare hatte im Jahr 2007/2008 mit Krankenkassen kooperiert und Zuzahlungs-Gutscheine, die von den Krankenkassen ausgegeben waren, auf eigene Rechnung eingelöst. Im Ergebnis konnten die Versicherten hierdurch die Zuzahlung sparen. Die Apothekerkammer Niedersachsen sah darin nicht nur einen Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung sondern auch fehlende Rechtstreue, unkollegiales Verhalten und eine nicht gewissenhafte Berufsausübung. Dieser Ansicht ist der Gerichtshof nicht gefolgt. In der mündlichen Verhandlung verdeutlichte der Vorsitzende, dass bei Einlösung der Zuzahlungs-Gutscheine die Rechtslage nicht geklärt war und verneinte deshalb jedenfalls den Vorwurf des Verschuldens. Ob die Einlösung der Zuzahlungs-Gutscheine ein Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung war, ließ der Gerichtshof in der mündlichen Verhandlung offen.